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ID: V-9100-R01

GV-01 Veränderung

Die Veränderung muss bewertet und gestaltet werden.

Regeln der Nationalen Architekturrichtlinie

  1. Die Veränderung muss durch Machbarkeitsprüfungen (zeitliche, finanzielle, organisatorische Abschätzung) bewertet werden.
  2. Die Veränderung muss durch eine Migrationsstrategie beschrieben sein.
  3. Lösungen derselben Funktionalität sollen mit dem nächsten grundlegenden Versionswechsel zur Sicherstellung der Überschneidungsfreiheit abgelöst werden.
  4. Veränderungen mit Auswirkungen auf Mitarbeitende sollen durch ein aktives Veränderungsmanagement begleitet werden.

Begründung

  • Keine

Abhängigkeiten

Implikationen

  1. Der Rollout und die Umstellungen werden zwischen Behörde und IT-Dienstleistern abgestimmt.
  2. Die Behörden entscheiden anhand der fachlich-rechtlichen Vorgaben über die IT-technische Unterstützung (mit oder ohne IT).
Digitalwappen Bund Länder KommunenDas Digitalwappen kennzeichnet digitale Angebote von Bund, Ländern und Kommunen als staatliche Leistungen