Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 und gemäß § 2 der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) barrierefrei zugänglich zu machen.
- Zum § 2 der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik
- Zum Hessischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG)
- Zur Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT)
Im Rahmen eines internen Tests wurden jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Die FITKO arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Webseite weiter zu verbessern.
Diese Erklärung wurde am 26. Mai 2025 erstellt.
Teilbereiche, die z. B. nicht barrierefrei sind:
- Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache in Vorlese-Software führen kann.
- Abkürzungen sind teilweise nicht gekennzeichnet
- Die Seiten stellen kein Gebärdenvideo zur Verfügung
Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von der Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
FITKO (Föderale IT-Kooperation)
Zum Gottschalkhof 3
60594 Frankfurt am Main
Tel: +49 (69) 401270 0
E-Mail: poststelle@fitko.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de